Kommunale Wärmeplanung

Für eine klimaneutrale und zukunftsfähige Kommune

Neues niedersächsisches Klimagesetz

Nach § 20 ist jede Gemeinde, die nicht Mitglied einer Samtgemeinde ist, sowie jede Samtgemeinde dazu verpflichtet, bis zum 31.12.2026 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, sofern in der Gemeinde oder der Samtgemeinde gemäß dem Landeraum-ordnungsprogramm Niedersachsen ein Ober- oder Mittelzentrum liegt.

Wir für Sie

Als erfahrener Partner unterstützen wir Sie bei der Wärmeplanung für Ihre Gemeinde!

1. Bestandsanalyse

    • Ermittlung des Wärmebedarfs
    • Identifikation der aktuellen Wärmebereitstellungstechnologien und der damit verbundenen Treibhausgasemissionen

 

2. Potenzialanalyse

    • Identifikation von Potenzialen für eine emissionsarme kommunale Wärmeversorgung
    • Bewertung und Einbindung zukünftiger Optionen zur Wärmebereitstellung

3. Zielszenario

    • Formulierung eines Zielszenarios unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Analysephasen
    • Berücksichtigung des vom Bund festgelegten Ziels einer klimaneutralen Wärmeversorgung

 

4.  Handlungsempfehlungen

    • Aussprechen von konkreten Empfehlungen und möglichen bzw. notwendigen nächsten Schritten
    • Beratungsmöglichkeit im weiteren Verlauf
Ganzheitliche Lösungen für eine nachhaltige Kommunalentwicklung in Niedersachsen
Ziel des neuen Gesetzes
  • Ausbau erneuerbarer Wärme und Abwärmenutzung
  • Dekarbonisierung der Wärmenetze
  • Erkennen von Potenzialen zur Senkung des Energiebedarfs
Förderung von Klimaschutzprojekten
  • Förderung von 90 % der Gesamtausgaben für die Erstellung eines Wärmeplans bis 31.12.2023
  • ab 01.01.2024: Mittelbereitstellung von jährlich 16.000 € zzgl. 0,25 € pro Einwohner
  • ab 01.01.2027: Mittelbereitstellung von jährlich 3.000 € zzgl. 0,06 € pro Einwohner
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