Nach § 20 ist jede Gemeinde, die nicht Mitglied einer Samtgemeinde ist, sowie jede Samtgemeinde dazu verpflichtet, bis zum 31.12.2026 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, sofern in der Gemeinde oder der Samtgemeinde gemäß dem Landeraum-ordnungsprogramm Niedersachsen ein Ober- oder Mittelzentrum liegt.
Als erfahrener Partner unterstützen wir Sie bei der Wärmeplanung für Ihre Gemeinde!
1. Bestandsanalyse
2. Potenzialanalyse
3. Zielszenario
4. Handlungsempfehlungen